Kosten

Ich bin privat versichert

Die Kostenübernahme durch private Kasse ist in der Regel problemlos möglich.

Allerdings gibt es einige private Tarife, welche nur Basisleistungen vorsehen. Gelegentlich ist hier die Psychotherapie als Leistung generell ausgeschlossen. Auch ist der gewährte Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich. Mal werden nur 20 Sitzungen pro Kalenderjahr von der Kasse erstattet, mal ist die Sitzungsanzahl unbegrenzt.

Bei einigen Kassen muss nach den ersten so genannten probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag für die Leistungszusage gestellt werden, bei anderen Kassen reicht die Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten.

Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten.

Checkliste für die Abklärung mit der privaten Krankenversicherung 

  • Umfasst mein Krankenversicherungstarif psychotherapeutische Behandlung?
  • Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?
  • Wenn ja, formlos oder auf einem speziellen Formular?
  • Gibt es eine festgelegte Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung?
  • Wenn ja, wie viele Stunden jährlich? Andere Begrenzungen? Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif?

Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.

Ich bin gesetzlich versichert

Ich bin mit einem halben Kassensitz von der Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen zugelassen, so dass ich die Behandlung gesetzlich versicherten Patienten abrechnen kann. Leider sind diese Plätze schnell belegt, mit der Folge einer langen Warteliste. Die Länge der Warteliste ist für akut erkrankte Menschen nicht zumutbar.

Deswegen rate ich Ihnen sich an die Krankenkasse oder die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung zu wenden um schnelle Sprechstundentermine zu vereinbaren.
An diesen Terminen wird die erste Einschätzung für den bestehenden psychotherapeutischen Bedarf vorgenommen und die Empfehlung für eine weitere ambulante Behandlung, Beratung oder eine stationäre Aufnahme erfolgen.

Eine Möglichkeit besteht auch darin, ein Kostenerstattungsverfahren für Psychotherapie einzuleiten. So ist es möglich einen Therapieplatz bei einem privat niedergelassenen Psychotherapeuten finanziert zu bekommen.

Psychotherapie bei Vertragspsychotherapeuten
Mit Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes im Jahre 1999, welches den Zugang von psychischen Erkrankten zur psychotherapeutischen Versorgung regelt, wurde eine Bedarfsplanung für Psychotherapie aufgestellt. Diese besagt wie hoch der Bedarf an Psychotherapie in bestimmten Gebieten ist und legt dadurch die erforderliche Anzahl an Therapeuten fest, die in diesem Gebiet eine Zulassung zur Abrechnung ihrer Leistungen mit den Krankenkassen bekommen (sog. Vertragspsychotherapeuten).

Psychotherapie über die Kostenerstattungsverfahren
In der Realität ist es jedoch in vielen Gebieten sowie bei speziellen Erkrankungen, die spezifisches Wissen erfordern (z. B. Schmerzbewältigung, Essstörung, etc.) zu einer deutliche Unterversorgung an Psychotherapieplätzen gekommen. Weil diese Unterversorgung zu langen Wartezeiten auf Therapieplätzen und damit zur Gefahr einer Verschlechterung der Symptomatik führen kann, was gesetzlich unzulässig ist, haben Sie das als Patient das Recht auf eine schnelle Behandlung ihrer Erkrankung. In diesem Fall können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie – auf dem Wege der Kostenerstattung- die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt. Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.

Dafür notwendige Schritte für die Beantragung der Psychotherapie:

  1. Informieren Sie Ihre Krankenkasse, dass sie eine Psychotherapie beginnen wollen und lassen Sie sich Adressen von Vertragspsychotherapeuten in Ihrer Nähe nennen, die sich mit ihrem Krankheitsbild auskennen.
  2. Erkundigen Sie sich bei mindestens drei Vertragspsychotherapeuten nach einem Therapieplatz. Am besten notieren Sie bei dieser Gelegenheit das Datum und die voraussichtliche Länge der Wartezeit.
  3. Sollten Sie auf diesem Wege einen Therapieplatz in zeitlicher Nähe und bei einem auf Ihr Krankheitsbild spezialisierten Therapeuten bekommen, empfehle ich Ihnen diesen Therapieplatz anzunehmen.
  4. Gelingt es nicht einen Platz zu finden, informieren Sie ihre Krankenkasse über diesen Sachverhalt. Informieren Sie sie ferner darüber, dass sie die Möglichkeit haben in unmittelbarer zeitlicher, wie räumlicher Nähe bei einer Psychologischen Psychotherapeutin eine Therapie zu beginnen, welche über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet werden müsste.
  5. Schreiben Sie einen formlosen Antrag auf Psychotherapie an Ihrer Krankenkasse, in dem Sie um die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie bei:
    Frau Dipl.- Psychologin XXX Arztregistereintrag Nr. XXX der KV XXX.
  6. Legen Sie diesem Schreiben eine Notwendigkeitsbescheinigung für Psychotherapie Ihres Hausarztes oder Psychiaters bei.
  7. Ferner legen Sie diesem Schreiben eine zusätzliche Notwendigkeitsbescheinigung von mir bei, die ich Ihnen gern im Anschluss an ein kostenfreies Erstgespräch ausstelle. Informieren Sie sich nach einigen Tagen bei Ihrer Krankenkasse nach dem Stand der Antragsbearbeitung und informieren Sie mich, sobald Sie eine Zusage Ihrer Krankenkasse haben, so dass wir schnell weitere Termine vereinbaren können.
Psychotherapie als Selbstzahler

Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
Mein Stundensatz richtet sich wie üblich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (2,3-facher Satz).
Sollte Ihre finanzielle Situation es nachweisbar nicht ermöglichen, die üblichen Stundensätze zu tragen, bin ich je nach Umständen bereit, einen ermäßigten Stundensatz abzurechnen.

Ich bin durch die Beihilfe versichert

Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) geschieht in der Regel problemlos.
Hierfür muss allerdings ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden, sofern die Behandlung 10 Sitzungen übersteigt. Eine übliche Psychotherapie hat bei der Beihilfe einen Umfang von 40 Sitzungen.