Diplom Psychologin
Elena Kotschunz
Kosten
Ich bin Privat versichert
Die Kostenübernahme durch
private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich.
Allerdings gibt es einige private Tarife, welche nur Basisleistungen
vorsehen. Gelegentlich ist hier die Psychotherapie als Leistung generell ausgeschlossen.
Auch ist der gewährte Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich. Mal
werden nur 20 Sitzungen pro Kalenderjahr von der Kasse erstattet, mal ist
die Sitzungsanzahl unbegrenzt.
Bei einigen Kassen muss nach den ersten so genannten probatorischen
Sitzungen ein Therapieantrag für die Leistungszusage gestellt werden, bei
anderen Kassen reicht die Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten.
Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse
über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer
Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten. Als Hilfe
kann Ihnen die Checkliste dienen:
Checkliste
Checkliste für die Abklärung mit der privaten Krankenversicherung
(Ausdrucken)
- Umfasst mein Krankenversicherungstarif psychotherapeutische Behandlung?
- Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung
erforderlich?
- Wenn ja, formlos oder auf einem speziellen Formular?
- Gibt es eine festgelegte Maximalstundenzahl für erstattungsfähige
psychotherapeutische Behandlung?
- Wenn ja, wie viele Stunden jährlich? Andere Begrenzungen? Wie
ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif?
Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht
meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in
Ihrer Verantwortung.
Ich bin gesetzlich versichert
Psychotherapie bei Vertragspsychotherapeuten
Mit Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes im Jahre 1999, welches den Zugang
von psychischen Erkrankten zur psychetherapeutischen Versorgung regelt, wurde
eine Bedarfsplanung für Psychotherapie aufgestellt. Diese besagt wie hoch
der Bedarf an Psychotherapie in bestimmten Gebieten ist und legt dadurch die
erforderliche Anzahl an Therapeuten fest, die in diesem Gebiet eine Zulassung
zur Abrechnung ihrer Leistungen mit den Krankenkassen bekommen (sog. Vertragspsychotherapeuten).
Psychotherapie über die Kosternerstattungsverfahren
In der Realität ist es jedoch in vielen Gebieten sowie bei speziellen Erkrankungen,
die spezifisches Wissen erfordern (z. B. Schmerzbewältigung, Essstörung, etc.)
zu einer deutliche Unterversorgung an Psychotherapieplätzen gekommen. Weil
diese Unterversorgung zu langen Wartezeiten auf Therapieplätzen und damit
zur Gefahr einer Verschlechterung der Symptomatik führen kann, was gesetzlich
unzulässig ist, haben Sie das als Patient das Recht auf eine schnelle Behandlung
ihrer Erkrankung. In diesem Fall können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen,
dass sie – auf dem Wege der Kostenerstattung- die Behandlung durch einen psychologischen
Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung)
aber keine Kassenzulassung besitzt. Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage
durchgeführt erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen
sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
Dafür notwendige Schritte für die Beantragung der Psychotherapie:
-
Informieren Sie Ihre Krankenkasse, dass sie eine Psychotherapie
beginnen wollen und lassen Sie sich Adressen von Vertragspsychotherapeuten
in Ihrer Nähe nennen, die sich mit ihrem Krankheitsbild auskennen.
-
Erkundigen Sie sich bei mindestens drei Vertragspsychotherapeuten
nach einem Therapieplatz. Am besten notieren Sie bei dieser
Gelegenheit das Datum und die voraussichtliche Länge der Wartezeit.
- Sollten Sie auf diesem Wege einen Therapieplatz in zeitlicher Nahe und bei
einem auf Ihr Krankheitsbild spezialisierten Therapeuten bekommen,
empfehle ich Ihnen diesen Therapieplatz anzunehmen.
-
Gelingt es nicht einen Platz zu finden, informieren Sie ihre
Krankenkasse über diesen Sachverhalt. Informieren Sie sie ferner
darüber, dass sie die Möglichkeit haben in unmittelbarer zeitlicher, wie
räumlichern
Nähe bei einer Psychologischen Psychotherapeutin eine Therapie
zu beginnen, welche über das Kostenerstattungsverfahren abgerechtet werden
müsste.
-
Schreiben Sie einen formlosen Antrag auf Psychotherapie an
Ihrer Krankenkasse, in dem Sie um die Übernahme der Kosten einer
Psychotherapie bei:
Frau Dipl.- Psychologin Elena Kotschunz Psychologische Psychotherapeutin
Arztregistereintrag Nr. 8754 der KV Westfalen-Lippe.
- Legen Sie diesem Schreiben eine Notwendigkeitsbescheinigung
für Psychotherapie Ihres Hausarztes oder Psychiaters bei.
- Ferner legen Sie diesem Schreiben eine zusätzliche Notwendigkeitsbescheinigung
von mir bei, die ich Ihnen gern im Anschluss an ein kostenfreies
Erstgespräch ausstelle. Informieren Sie sich nach einigen Tagen bei Ihrer
Krankenkasse
nach dem Stand der Antragsbearbeitung und informieren Sie mich,
sobald Sie eine Zusage Ihrer Krankenkasse haben, so dass wir schnell weitere
Termine vereinbaren können.
Psychotherapie als Selbstzahler
Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
Mein Stundensatz richtet sich wie üblich nach der Gebührenordnung
für Ärzte und Psychotherapeuten (2,3-facher Satz).
Sollte Ihre finanzielle Situation es nachweisbar nicht ermöglichen,
die üblichen Stundensätze zu tragen, bin ich je nach Umständen bereit, einen
ermäßigten Stundensatz abzurechnen.
Ich bin durch die Beihilfe versichert
Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung)
geschieht in der Regel problemlos.
Hierfür muss allerdings ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten
gestellt werden, sofern die Behandlung 10 Sitzungen übersteigt.
Eine übliche Psychotherapie hat bei der Beihilfe einen Umfang von
40 Sitzungen.